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Taugt die „Infrarot-Tapete“ etwas?
Es gibt eine Reihe von sehr dünnen Niederspannungs-Heizprodukten auf Kohlenstoffbasis in Form von „Tapeten“, Wand-, Decken- oder Fußbodenmatten, die in letzter Zeit auf dem Markt erschienen sind und als „Infrarot“-, „Ferninfrarot“- und/oder „Strahlungs“-Heiztechnologien angepriesen werden. Bei diesen Systemen handelt es sich in der Regel um Niederspannungsheizmatten (über Transformatoren), die großflächig in Wänden, Decken und Böden verlegt werden können.
Diese Heizsysteme erreichen eine Oberflächentemperatur von maximal 40 °C und sind in der Regel viel kühler, wenn sie mit Putz, Teppich, Farbe usw. bedeckt sind. Aus den weiter unten erläuterten Gründen weisen diese Systeme in der Regel einen relativ geringen Anteil an Strahlungswärme (Infrarotwärme) auf, wobei der größte Teil der Wärmeenergie in Form von Konvektion und Konduktion übertragen wird. Es ist daher irreführend, diese Systeme als „Infrarot“- oder „Strahlungs“-Heizlösungen zu bezeichnen, und sie können nach den britischen und internationalen Normen für elektrische Anlagen nicht als Strahlungsheizungen (Infrarot) eingestuft werden.
Um Strahlungswärme (Infrarot) zu erzeugen, muss ein deutlicher Temperaturunterschied zwischen dem Heizgerät und dem zu beheizenden Objekt bestehen. Das folgende Diagramm zeigt den Unterschied in der abgestrahlten Energie zwischen drei Objekten: eines bei 25 °C (ungefähr die Oberflächentemperatur der menschlichen Haut), eines bei 50 °C (z. B. ein Heizkörper einer Zentralheizung) und eines bei 100 °C (z. B. ein Infrarot-Heizpaneel).
Aus dem Diagramm können Sie ersehen, dass die Strahlungswärmeübertragung zwischen einem Gegenstand mit 50°C und einem anderen mit 25°C sehr gering ist: etwa 0,2 Watt pro Meter. Dies ist auf der Haut kaum als Strahlungswärme wahrnehmbar, und Sie können dies leicht selbst testen, indem Sie Ihren nackten Arm immer näher an einen Zentralheizungsheizkörper heranführen, bis Sie die Wärme spüren (Sie müssen sie fast berühren).
Im Gegensatz dazu beträgt die Wärmeübertragung bei einer Infrarotplatte von 100 °C und einem Objekt von 25 °C etwa 1 Watt pro Meter und ist auf der Haut bis zu einer Entfernung von einigen Metern von der Platte leicht zu spüren.
Bei 40 °C und nur 0,004 Watt pro cm2 sind die emittierenden IR-Eigenschaften der „Infrarottapete“ vernachlässigbar. Die Tapete verlangsamt lediglich den Wärmeverlust durch Wärmeleitung von den Wänden und Decken (die Anbieter raten sogar dringend davon ab, sie an Außenwänden anzubringen). Andernfalls erwärmt sie nur die Luft im Raum. Wir bestreiten nicht, dass dies in gewisser Weise wirksam sein kann, wenn Sie genügend Wände und Decken damit bedecken. Bei 40 °C und 0,004 W/cm2 können elektrische Infrarottapeten jedoch nicht behaupten, dass es sich um Strahlung (oder Infrarot) handelt und dass sie die Vorteile der Infrarotheizung gegenüber der Konvektion haben.
Die internationale (IEC-)Norm für die Leistung von Haushaltsheizkörpern betrachtet beheizte Tapeten (oder alle Heizkörper mit einer Temperatur von 40°C oder darunter) als nicht geeignet für die Bewertung der Strahlungsleistung. Der Grund dafür ist der oben beschriebene und im Diagramm sehr deutlich dargestellte: Der Anteil der Strahlungswärme am Gesamtstromverbrauch ist zu gering, als dass die Heizgeräte als strahlend (im Gegensatz zu konvektiv oder konduktiv) bezeichnet werden könnten.
Die IG Infrared https://www.ig-infrared.com/en/home.html ist der EU-Handelsverband der Infrarotheizungshersteller und definiert Infrarotheizungen als „Infrarotheizungen“, die eine minimale Oberflächentemperatur von 75°C und eine minimale Wattleistung von 0,09w/cm2 über die Paneeloberfläche erfordern (die Wattleistung der Tapete beträgt 0,004w/cm2).
Eine Reihe von Kunden, die diese Art von Heizung installiert haben, sagen, dass sie nicht den Erwartungen entsprochen hat, und sind zu unseren Infrarot-Heizpaneelen gewechselt.